9. April 2019
von Jens Brehl
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Über Langeweile konnte der Presserat im vergangenen Jahr nicht klagen. Ihn erreichten mit 2.038 Beschwerden bezüglich Verstößen gegen den Pressekodex. Das ist der zweithöchste Stand seit Gründung des Presserats Ende der 1950er Jahre. Daraus resultierten 27 öffentliche Rügen – das höchste Strafmaß.
„Die meisten Rügen (13) wurden wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex ausgesprochen, gefolgt von acht Rügen wegen der Vermischung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7. Regionale Tageszeitungen sind nach wie vor die häufigsten Beschwerdegegner, gefolgt von Boulevardzeitungen und Zeitschriften“, steht im öffentlich zugänglichen Jahresbericht.
Schleichwerbung und fehlende beziehungsweise mangelhaft Kennzeichnung bei veröffentlichten Pressemitteilungen sind leidige Dauerbrenner. Auch der Freigeber widmet sich immer wieder Verstößenb gegen den Pressekodex. Alle entsprechenden Artikel gibt es hier. Weiterlesen →