Bei allen drei vom Freigeber beanstandeten Beiträgen von Osthessen News hat der Deutsche Presserat Verstöße gegen den Pressekodex festgestellt. Zwei veröffentlichte Pressemitteilungen waren nicht ausreichend als solche gekennzeichnet; ein Beitrag über eine Rabattaktion eines Autohauses wurde als Schleichwerbung erkannt und zog eine Missbilligung nach sich.
7. April 2020
von Jens Brehl
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